Gamshöhe 1
2102 Bisamberg
Tel: 02262/63420

:: AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen ::


Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss

Allen Leistungen und Lieferungen von „Phönix KSD Gastronomie GmbH“ liegen ausschließlich die nachstehenden AGB`s zu Grunde.
Der Auftraggeber (=kunde) erkennt durch die Unterfertigung des Angebots bzw. der Bestellung die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen für das zugrundeliegende Geschäft an. Aufträge werden durch die schriftlich unterzeichnete Bestellung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer rechtswirksam. Angebote sind grundsätzlich immer unverbindlich.

Organisation von Veranstaltungen

Der Auftragnehmer Organisiert und Koordiniert für den Auftraggeber eine Veranstaltung. Veranstalter im rechtlichen Sinn einer Veranstaltung ist der Auftraggeber. Dieser tritt gegenüber Dritten als Auftraggeber auf. Sämtliche daraus resultierende Rechte, Ansprüche und Verpflichtungen stehen dem Auftraggeber selbst zu. der Leistungsumfang orientiert sich am Angebot.

Lieferung

Ausgenommen bei grobem Verschulden vom Auftragnehmer, ist die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches durch den Kunden wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ausgeschlossen.

Haftung

Allfällige Haftungsansprüche gegen beauftragte Dritte sind vom Auftraggeber direkt gegen diese geltend zu machen. Der Auftragnehmer (Gamshöhe) haftet nicht für derartige Ansprüche, deren rechtzeitige Geltendmachung oder Erfüllung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für im Zuge der Vermittlung entstandene gesetzlichen Abgaben (Akm, etc). Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst.

Zahlungsbedingungen

Prompt nach Rechnungserhalt, ohne Abzüge. Bei Auftragserteilung muss eine genaue Liefer- und Rechnungsadresse bekannt gegeben werden, um eine problemlose und schnelle Abwicklung zu ermöglichen. Sämtliche Preise verstehen sich netto, d.h. exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von
10 % bzw. 20 %. Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind uns alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges werden bankmäßige Zinsen, mindestens jedoch 6 % p.a. verrechnet.

Aftragsänderung/ Stornobedingungen

Es müssen jegliche Abweichungen zu unserem offert bzw. von ihnen gewünschte Angebotsveränderungen sowie die endgültige Personenzahl rechtzeitig, spätestens jedoch 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung und in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Sollte der Auftraggeber die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen oder Unterlagen trotz erfolgter Aufforderung und Nachfristsetzung nicht an dem Auftragnehmer übergeben und dadurch die Durchführung der beauftragten Leistungen (ohne dass ihn daran ein Verschulden treffen muss) vereiteln, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die beauftragte
Leistung gemäß Angebot (unabhängig vom Umfang der bis dahin durchgeführten Arbeiten) zur Gänze abzurechnen und ist von einer weiteren Leistungserbringung befreit. Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem storniert werden, bzw. sich die Personenanzahl verringern, erhält der Auftragnehmer bei Bekanntgabe des Ausfalls

  • fünf tage vor beginn der veranstaltung 20 %
  • drei tage vor beginn der veranstaltung 70 %
  • einen tag vor der veranstaltung 100 %

des (bei Reduktion der Personenanzahl: anteilsmässig) vereinbarten Entgelts, dies zahlbar prompt nach Rechnungslegung, ohne Abzüge.

Gerichtsstand

Es wird die Zuständigkeit des Gerichts in Wien vereinbart.